MO–FR: 8.00–16.00, SA–SO: Geschlossen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, nämlich der Firma Delutech d.o.o. (im Folgenden "Unternehmen") und des Käufers von Produkten und/oder Dienstleistungen (im Folgenden "Kunde") des Unternehmens und legen die Art, den Inhalt und die Bedingungen der Geschäftsbeziehung fest. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags, Angebots bzw. Kostenvoranschlags.
Alle Vereinbarungen, Angebote, Bestätigungen und Hinweise zwischen dem Unternehmen und dem Kunden müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Zusatzvereinbarungen und Bedingungen sind ungültig. Aufgrund der Art der angebotenen Produkte sind die Verkaufs- und Lieferbedingungen spezifisch.
Angebot
Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot vor Annahme und Bestätigung der Bestellung sorgfältig zu prüfen (Skizzen, Daten usw.) und bei Unklarheiten eine schriftliche Erklärung vom Unternehmen einzuholen. Spätere Unklarheiten können nicht geltend gemacht werden und sind kein Grund für Reklamationen oder Garantieansprüche. Das Angebot gilt nur für die darin aufgeführten Positionen, Maße, Mengen und Beschreibungen. Es ist nur innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich. Bei Änderungen der Maße oder Mengen behält sich das Unternehmen eine Preisänderung oder Ausstellung eines neuen Angebots vor. Alle Elemente sind, sofern nicht anders angegeben, aus Außenansicht dargestellt. Abbildungen im Angebot sind symbolisch.
Vor Annahme des Angebots und Bestätigung der Bestellung hat der Kunde:
Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde die Übereinstimmung der Elemente mit den oben genannten Punkten.
Wenn der Kunde diese Angaben nicht bereitstellt, übernimmt er selbst die Verantwortung für eventuelle Unstimmigkeiten zwischen den durchgeführten Arbeiten des Unternehmens und den nachfolgenden Leistungen anderer Auftragnehmer.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an der Konstruktion der Türen vorzunehmen, sofern diese technisch bedingt sind und die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Bei einer Falschbestellung oder Verletzung anderer Verpflichtungen durch den Kunden hat das Unternehmen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten. Eine Rückgabe der Ware ist nicht möglich, wenn der Fehler auf Kundenseite liegt.
Ein Angebot gilt als angenommen durch:
Mit Annahme des Angebots und Bestätigung der Bestellung erklärt der Kunde, dass er mit den AGB vertraut ist und diese vollständig akzeptiert. Eine Stornierung oder Änderung ist nur schriftlich innerhalb von 1 Arbeitstag nach Angebotsannahme möglich. Spätere Änderungen oder Stornierungen werden nicht akzeptiert oder sind mit Zusatzkosten verbunden, die der Kunde trägt.
Maßaufnahme und Zusatzarbeiten
Bei vom Unternehmen durchgeführten Maßaufnahmen übernimmt dieses die Verantwortung für die Maße, sofern keine unvorhersehbaren Faktoren vorhanden sind und der Kunde diese nicht schriftlich gemeldet hat. Ansonsten trägt der Kunde die Verantwortung für falsche Maße und daraus resultierende Zusatzkosten.
Zusatzarbeiten, die für die Fertigstellung erforderlich sind (z. B. Schäden beim Ausbau alter Türen, nicht-rechtwinklige Öffnungen, unsichtbare Installationen, Mauerarbeiten etc.) und bei der Maßaufnahme nicht vorhersehbar waren, werden zusätzlich berechnet oder müssen vom Kunden selbst übernommen werden. Ebenso gelten während der Montage vom Kunden zusätzlich beauftragte Leistungen (z. B. Abschlussprofile, Abtransport alter Türen) als Zusatzkosten. Bei Laibungsarbeiten erfolgt der Ausbau mit Gipskarton und ohne Malerarbeiten – nur bis zur Phase des Feinkittens.
Preise und Zahlung
Preise sind in Euro angegeben.
Rabatte sind nicht kumulierbar. Aktionen sind von Rabatten ausgeschlossen.
Das Unternehmen behält sich Preisänderungen vor bei:
Einheitspreise verstehen sich ohne MwSt., die separat ausgewiesen wird. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die richtige MwSt.-Abrechnung notwendigen Angaben vor Rechnungsstellung mitzuteilen. Die MwSt. wird gemäß ZDDV-1 berechnet.
Bei Angeboten mit reduziertem MwSt.-Satz von 9,5 % bestätigt der Privatkunde mit Annahme des Angebots, dass er Eigentümer der im Angebot genannten Immobilie ist und deren Wohnfläche bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 76.a ZDDV-1 gilt nur für juristische Personen mit gültiger UID. In diesen Fällen wird keine MwSt. berechnet.
Die Preise gelten EXW am Firmensitz in Komenda, (ohne Transportpaletten), sofern nicht anders angegeben.
Zahlungen sind ausschließlich auf die im Angebot oder auf der Rechnung genannten Konten zu leisten. Vertreter, Vermittler und Monteure sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen befugt.
Rechnungen können innerhalb von 8 Tagen schriftlich beanstandet werden. Danach gelten sie als anerkannt.
Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeitstag zu fordern sowie eine Mahngebühr von 40 € zu verrechnen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Bei Vertragsverstößen, insbesondere Zahlungsverzug, hat das Unternehmen das Recht, die Ware zurückzuholen, ohne dass daraus ein Vertragsbruch entsteht.
Bei montierter, nicht bezahlter Ware hat das Unternehmen Anspruch auf Ersatz für den durch Nutzung entstandenen Vorteil. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche aus diesem Grund.
Zahlungsbedingungen
Lieferung und Lieferfristen
Die Lieferfrist wird vom Unternehmen anhand des Inhalts des Angebots/der Anfrage und der Auslastung des Geschäftsprozesses festgelegt. Ein ungefährer Liefertermin ist im Angebot angegeben.
Wenn das Angebot Produkte mit unterschiedlichen Lieferfristen enthält, gilt die Lieferfrist des Produkts mit der längsten Lieferzeit.
Die ungefähren Lieferfristen sind für Standard- und Nicht-Standard-Produkte definiert, wobei Standardprodukte umfassen:
Eingangstüren:
Standard: EINGANGSTÜREN aus der Kollektion Essence – laut Katalog
Nicht standardmäßig: EINGANGSTÜREN – nach Maß
Lieferverzögerungen sind möglich bei:
Im Falle eines vom Unternehmen verursachten Lieferverzugs wird eine angemessene Nachfrist vereinbart, sofern im Angebot nichts anderes steht. Schadenersatz wegen Verzögerung ist ausgeschlossen.
Das Unternehmen garantiert Material- und Verarbeitungsqualität, haftet jedoch nicht für Schäden durch unsachgemäße Lagerung auf der Baustelle.
Warenübernahme und Kontrolle
Das Unternehmen informiert den Kunden mindestens einen Tag vorher über die Möglichkeit der Abholung oder Montage. Die Verantwortung für die Ware geht einen Tag nach dieser Mitteilung auf den Kunden über. Bei Nichtabholung innerhalb eines Monats kann eine Lagergebühr (0,5 %/Tag, max. 10 %) berechnet werden.
Abholung ist Montag bis Freitag, 7:00–15:00 Uhr in Pod jelšami 2, 1218 Komenda, möglich. Der Abholtermin muss einen Tag vorher angekündigt werden. Abgeholte Ware wird nicht zurückgenommen.
Die Ware ist bei Übernahme sofort zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Der Kunde oder dessen Bevollmächtigter muss zu Beginn und Ende der Montage anwesend sein. Fehlt dieser, werden Zusatzkosten für die erneute Anfahrt verrechnet.
Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt der Kunde die korrekte Lieferung und Montage. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Lagergebühren
Für nicht abgeholte Türen werden Lagergebühren in Höhe von 20 €/Stk. pro Woche berechnet.
Montage
Der Montagetermin wird dem Kunden mindestens einen Tag im Voraus mitgeteilt und ist festgelegt, daher kann er ohne Zustimmung des Unternehmens nicht einseitig verschoben werden. Die Montage kann bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen (z. B. niedrige Temperaturen, Unwetter usw.) verschoben werden – in diesem Fall haftet weder das Unternehmen noch der Kunde für eine Lieferverzögerung.
Sollte die Montage am Objekt zum zuvor mit dem Montageplaner vereinbarten Termin nicht möglich sein, werden dem Kunden alle entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, die vor Fortsetzung der Arbeiten zu begleichen sind. Ein neuer Montagetermin wird nach Vereinbarung festgelegt und zählt nicht zur ursprünglichen Lieferfrist (gilt nicht als Verzögerung). Falls der Kunde die Montage der Ware in zwei (oder mehreren) Teilen wünscht, werden zusätzliche Transportkosten berechnet. Für mögliche Schäden an den währenddessen beim Kunden gelagerten Elementen trägt der Kunde die Verantwortung.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Montage die Monteure oder das Unternehmen auf alle möglichen Hindernisse (z. B. verdeckte Installationen, Wasserleitungen, elektrische Installationen etc.) hinzuweisen, die den reibungslosen Ablauf der Montage stören könnten, andernfalls haftet der Kunde selbst für eventuell entstehende Kosten und Schäden. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Eingriffe am bestehenden Zustand des Gebäudes entstehen (z. B. Tragfähigkeit alter Bauteile, Abdichtungen, Verschließen von Balkonen oder Terrassen, Entstehung von Boden-, Wand- oder Deckenrissen, Verringerung der Gebäudesicherheit usw.).
Die Montage umfasst nicht das Abschneiden von PU-Schaum (aufgrund der UV-Beständigkeit), es sei denn, es ist im Angebot anders angegeben, und liegt in der Verantwortung des Kunden vor Beginn weiterer Arbeiten.
Der Kunde muss bei der Montage eine freie Zufahrt und ungehinderten Zugang zum Objekt gewährleisten, der Montagebereich muss leer sein. Außerdem ist für kostenlosen Zugang zu Strom und eine grundlegende Schutzvorrichtung zu sorgen. Bei längerer Montagezeit muss der Kunde zudem einen verschließbaren Raum zur Werkzeuglagerung bereitstellen.
Das Unternehmen ist nicht befugt und führt keine Elektroinstallationsarbeiten durch (z. B. Anschluss von elektrischen Türöffnern, Motor-Schlössern, LED-Beleuchtung der Eingangstüren etc.); dies muss der Kunde selbst organisieren.
Beim Demontieren von Türen müssen alte Zargen ausgeschnitten werden. Bei der Demontage jeglicher Ware können in Ausnahmefällen Zusatzarbeiten erforderlich sein. Diese werden nachträglich berechnet und sind Gegenstand eines Zusatzangebots. Für eventuelle Schäden an Laibungen und Fliesen, die trotz fachgerechter Demontage entstehen, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
Das Objekt ist montagebereit, wenn die Ware ohne Zusatzarbeiten in die Bauöffnungen eingebaut werden kann. Bei RAL-Montage muss der Kunde die Öffnungen korrekt vorbereiten: gemäß den Herstelleranweisungen rund um das Element.
Der Kunde ist verpflichtet, den Schutz und die Sicherung des Objekts zu gewährleisten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Die Montageöffnung muss mauerwerksseitig (verputzt) vorbereitet und nach Unternehmensvorgaben ausgeführt sein, sofern nicht anders schriftlich festgelegt. Sollte die Öffnung nicht entsprechend vorbereitet sein, trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten (erneute Anfahrten, Anpassungen, Abnahmen etc.).
Mauerwerksarbeiten (z. B. Bearbeitung von Stürzen und Innenwänden) sind vom Kunden vor der Montage durchzuführen; Sturz und Innenwände müssen lotrecht ausgeführt sein. Der Bodenbelag (Estrich, Fliesen etc.) muss eben bzw. waagerecht und fertig bearbeitet sein.
Die Türmontage erfolgt durch Verschraubung durch den Zargenrahmen, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die Montage anderer Waren erfolgt nach Herstelleranweisungen.
Garantie
DIE GARANTIE BEGINNT, WENN DIE WARE VOLLSTÄNDIG BEZAHLT IST.
Reklamationen sind am Kaufort einzureichen. Eine Reklamation berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, kann die Garantie nicht geltend gemacht werden. Die Haftung des Herstellers im Rahmen der Garantie ist auf den Wert der gekauften Ware beschränkt. Die Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich daraus ergeben, dass die Ware nicht vertragsgemäß ist.
Das Unternehmen gewährt gemäß Garantieerklärung folgende Garantien:
Für sonstige Handelsware gelten die Garantiebedingungen der Lieferanten.
Die Garantie gilt nicht bei:
Die Garantie gilt auf dem Gebiet der EU und schließt nicht die Rechte des Verbrauchers aus, die sich aus der Verkäuferhaftung für Mängel an der Ware ergeben.
Reklamation
Reklamationen werden abgelehnt, wenn:
Service und/oder Reklamationen sind vom Kunden zusammen mit der bezahlten Rechnung an die E-Mail-Adresse: servis@delutech.si zu richten. Für die Garantie- oder Reklamationsbearbeitung muss der Kunde die Garantieerklärung oder den Kaufbeleg des Unternehmens vorlegen. Wird die Reklamation abgelehnt, erklärt sich der Kunde mit der Bezahlung erbrachter Leistungen und gelieferten Materials gemäß gültiger Preisliste einverstanden.
Datenschutz
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle im Rahmen der Dienstleistungserbringung erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Streitbeilegung
Kunde und Unternehmen werden etwaige Streitigkeiten einvernehmlich lösen, andernfalls ist das zuständige Gericht in Ljubljana zuständig.
Sonstige Bestimmungen
Das Unternehmen behält sich das Recht auf Änderungen und Fehler in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Kalkulationen und ähnlichen Dokumenten vor, sofern diese den Artikel nicht direkt betreffen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens treten am 1.1.2024 in Kraft.